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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bilden als Ergänzung des geltenden Rechts die Grundlage unserer Lieferverträge. Abweichende Bestimmungen des Bestellers sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn, dass unser oder unserem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Bei Kleinaufträgen kann die Auftragsbestätigung durch Rechnungsstellung ersetzt werden. Angebote von der DEHNER Elektronik GmbH erfolgen freibleibend und unter Vorbehalt der Selbstbelieferung.

3. Preise

Eine verbindliche Preisfestlegung erfolgt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung und unter dem Vorbehalt, daß die in der Auftragsbestätigung zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Unsere Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung maßgeblichen USt. und ab Werk. Sie schließen Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

4. Liefermenge, Lieferfrist

Mehr- oder Mindermengen der bestellten Menge sind zulässig. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Unsere Lieferzeiten beziehen sich auf das Versanddatum der Ware und verstehen sich als ca.-Zeiten. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt unser Versandlager verlässt oder bei Lieferunmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet wird. Die vereinbarte Lieferfrist gilt immer nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Einzelheiten. Bei Überschreitung der Lieferfrist hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist einschließlich der Nachfrist ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, beschränkt.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliche unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände entbinden uns von den vereinbarten Lieferfristen. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

5. Leistungsstörung

Der Besteller hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Bei versteckten Mängeln beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Versand der Ware. Geringfügige Fehler, die die Verwendbarkeit des Erzeugnisses nicht wesentlich beeinträchtigen, sind kein Grund zur Beanstandung. Wir haben das Recht, die mangelhafte Sache nachzubessern oder zu ersetzen.

6. Zahlungsbedingungen

Die ersten beiden Rechnungen sind, soweit nicht Vorauskasse gewählt wurde, per Nachnahme zu zahlen. Je nach Kundenerfahrung kann ein Rechnungsziel vereinbart werden.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln. DEHNER Elektronik GmbH wird bei Nutzung der aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner bekanntgewordenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. Bei Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware steht uns das Eigentum an der dadurch enstehenden Sache zu, und zwar im Verhältnis Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Be- und Verarbeitung. Veräußert der Besteller die Vorbehaltsware weiter, tritt er zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung die Forderung daraus an uns ab. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Die Zwangsvollstreckung ist uns sofort anzuzeigen.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist 65385 Rüdesheim am Rhein, einschließlich für Klagen im Scheck-, Wechsel- und Urkundsverfahren.

10. Schlussbestimmung

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

65375 Oestrich-Winkel, November 2010

 
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