Neue Niederspannungsrichtlinie und EMV-Richtlinie ab 2016

Im Frühjahr 2014 hat die Europäische Kommission zwei Neufassungen von Richtlinien für elektrische Geräte veröffentlicht.

Neben der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV-Richtlinie - Richtlinie 2014/30/EU auf EUR-Lex) wurde auch die Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU auf EUR-Lex) aktualisiert.

An den Richtlinien wurden einige Änderungen vorgenommen, um sie an die Regeln des New Legislative Framework anzupassen. Beispielsweise müssen die technischen Unterlagen nach Anhang III der Niederspannungsrichtlinie nun eine Risikoanalyse und -bewertung enthalten. Außerdem werden schärfere Regelungen in Bezug auf die Rückverfolgbarkeit der Produkte und Haftung der Hersteller und Importeure getroffen. Es sind genaue Angaben der Typen-, Chargen- oder Seriennummer auf den Geräten erforderlich, um eine Zuordnung zu den technischen Unterlagen zu gewährleisten. Name und Anschrift des Herstellers bzw. des Importeurs sind ebenfalls auf den Produkten anzugeben. Dies ist vom deutschen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bereits seit einiger Zeit gefordert.

Die neuen Richtlinien sind jeweils 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten. Für eine Übergangszeit bis zum 20. April 2016 sind auch die bisherigen Regelungen der Richtlinien 2004/108/EG (EMV-Richtlinie) und 2006/95/EG (Niederspannungsrichtlinie) noch gültig.